Startseite
    Produkte
    Service
    Kontakt
    AGB
    Impressum
     
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die Bedingungen, unter denen das Systemhaus Todt (nachstehend: "Unternehmen") seine Leistungen an seinen Vertragspartner (nachstehend: "Kunde") erbringt.

  2. Widerspruchsregelung

    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, werden nicht Bestandteil des Vertrages.

  3. Schriftformklausel

    Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

  4. Leistungen

    1. Das Unternehmen erbringt dem Kunden Leistungen auf der Grundlage eines schriftlichen Angebots des Unternehmens, das der Kunde schriftlich angenommen hat. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Angebot bedürfen der Schriftform.
    2. Geschuldet ist stets die aufgrund von Angebot und Annahme vereinbarte Leistung.

  5. Preise und Kosten

    1. Der Kunde hat dem Unternehmen für die Leistungen die im Angebot enthaltenen Preise und Kosten zu bezahlen.
    2. Preise und Kosten sind für den Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung des Unternehmens zahlbar und fällig. Im Fall des Verzugs hat der Kunde den offen stehenden Betrag mit 5 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 09.06.1998 (Bundesgesetzblatt, Teil I, Seite 1242) zu verzinsen.
    3. Auf Nachweis kann das Unternehmen einen höheren Verzugsschadensersatz verlangen.
    4. Alle Preise und Kosten enthalten keine Mehrwertsteuer. Diese berechnet das Unternehmen in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zusätzlich.

  6. Zeitpläne

    1. Das Unternehmen wird sich nach besten Kräften bemühen, seine Leistungen gemäß den Zeitplänen im Angebot zu erbringen. Enthält das Angebot keinen Zeitplan, erbringt das Unternehmen die im Angebot enthaltenen Leistungen innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem Zugang der Annahme des Kunden bei dem Unternehmen.
    2. Das Unternehmen wird von den Verpflichtungen zur Leistung vorübergehend frei, falls diese aufgrund von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Unternehmens liegen, vorübergehend nicht erbracht werden können. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Umstände bei Erfüllungsgehilfen oder Lieferanten des Unternehmens eintreten. Alle Termine und Fristen verlängern sich in diesem Fall angemessen.

  7. Eigentumsvorbehalt

    Die Leistung des Unternehmens kann die Lieferung von Sachen einschließen. Das Eigentum an diesen Sachen geht erst nach vollständiger Bezahlung der im Angebot enthaltenen Preise und Kosten auf den Kunden des Unternehmens über. Bis dahin besteht ein Eigentumsvorbehalt, den der Kunde seinem möglichen Vertragspartner schriftlich zu offenbaren hat, falls er eine Weiterveräußerung der ihm vom Unternehmen gelieferten Sachen beabsichtigt.

  8. Rechte an Arbeitsergebnissen und Arbeitsmitteln

    1. Der Kunde steht dafür ein, daß die im Rahmen der vertraglichen Tätigkeit des Unternehmens gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen und sonstigen Arbeitsergebnisse (Ergebnisse) nur für seine eigenen Zwecke verwendet und nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Unternehmens veröffentlicht werden. Die Nutzung der erbrachten Leistungen für Dritte bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Kunden.
    2. Soweit die Ergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt das Unternehmen Urheber. In diesen Fällen räumt das Unternehmen dem Kunden das nur durch vorstehende Ziffer 8 a) eingeschränkte, im übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, einfache und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Ergebnissen ein.
    3. Sofern das Unternehmen zur Erbringung seiner Leistungen Leistungsmethoden und Leistungswerkzeuge während der Dauer der Leistung einsetzt, verpflichtet sich der Kunde, ihm überlassene Leistungsmethoden und Leistungswerkzeuge sowie etwaige zugehörige Dokumentationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens weder zu verändern, noch zu entfernen oder zu kopieren, noch an Dritte weiterzugeben oder Dritten davon Kenntnis zu geben. Sämtliche Rechte an den Leistungsmethoden und Leistungswerkzeugen sowie den zugehörigen Dokumentationen verbleiben ausschließlich bei dem Unternehmen.

  9. Mitwirkung des Kunden

    Der Kunde wird dem Unternehmen

    1. eine Kontaktperson benennen, die während der Zeit der Leistungserbringung durch das Unternehmen zur Verfügung steht und ermächtigt ist, die im Rahmen der Durchführung der Leistungen erforderlichen Erklärungen für den Kunden abzugeben und entgegenzunehmen;
    2. jederzeit Zugang zu den für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen verschaffen und es rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgen.

  10. Datensicherung und Haftungsausschluß bei Datenverlust

    1. Der Kunde hat alle gespeicherten Daten und Programme regelmäßig so zu sichern, daß im Fall von Löschungen die Daten und Programme von einem externen Speichermedium mit vertretbarem Aufwand wieder in das System eingegeben werden können. Der Kunde muß die Daten und Programme insbesondere vor der Durchführung von Gewährleistungs-, Wartungs- und Softwarepflegearbeiten sichern. Im Falle des Verlustes von Daten oder Programmen während der Gewährleistungsfrist wird das Unternehmen den Kunden lediglich bei der Wiedereingabe der gesicherten Daten unterstützen. Die Kosten hierfür wird das Unternehmen dem Kunden gesondert in Rechnung stellen.
    2. Das Unternehmen haftet nicht für Datenverluste oder Programmverluste.

  11. Gewährleistung

    1. Das Unternehmen gewährleistet, bei der Erbringung seiner Leistungen die zumutbare Sorgfalt und angemessene Fachkenntnis anzuwenden.
    2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Leistungserbringung.
    3. Im Fall von Mängeln wird das Unternehmen diese nach eigener Wahl beseitigen oder die mangelhafte Leistung neu erbringen. Der Kunde hat dem Unternehmen etwaige Mängel schriftlich anzuzeigen. Schlägt die Beseitigung des Mangels fehl, verweigert das Unternehmen die Beseitigung des Mangels oder nimmt das Unternehmen die Beseitigung des Mangels nicht innerhalb einer angemessenen Frist vor, kann der Kunde Rückgängigmachung der jeweiligen Leistung (Wandelung) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Das Unternehmen schuldet jedoch keine Gewährleistung, falls ein Mangel auf ein Verhalten des Kunden zurückzuführen ist, insbesondere auf Vorgaben oder Anweisungen des Kunden.
    4. Das Unternehmen gewährleistet, daß seine Leistungen keine Schutzrechte Dritter in der Bundesrepublik Deutschland verletzen. Macht ein Dritter gegen den Kunden eine entsprechende Schutzrechtsverletzung geltend, teilt der Kunde dies dem Unternehmen mit. In diesem Fall wird das Unternehmen nach eigener Wahl
      1. den Anspruch abwehren oder abgelten und alle dazu notwendigen Kosten einschließlich der Kosten gerichtlicher Auseinandersetzungen sowie Schadensersatzansprüche des Dritten übernehmen;
      2. dem Kunden das Recht auf Nutzung verschaffen;
      3. die von ihm erbrachte oder zu erbringende Leistung so ändern oder durch eine andere ersetzen, daß keine Schutzrechtsverletzung vorliegt;
      4. die Leistung zurücknehmen und die dafür bereits gezahlte Vergütung (Preise und Kosten) erstatten. Das Unternehmen leistet keine Gewähr, falls die Schutzrechtsverletzung auf ein Verhalten des Kunden zurückzuführen ist, insbesondere auf Änderungen der Leistungen, Festlegung bestimmter Arbeitsabläufe oder die Benutzung in Verbindung mit nicht vom Unternehmen erbrachten Lieferungen und Leistungen.
    5. Das Unternehmen haftet auf Schadensersatz in allen Fällen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
    6. In jedem Fall ist ein vom Unternehmen zu leistender Schadensersatz auf 50.000,00 EUR je Schadensfall begrenzt.
    7. Schadensersatzansprüche, die nicht auf unerlaubter Handlung beruhen, verjähren in 6 Monaten.

  12. Haftung

    1. Die Parteien sind sich bewußt, daß das Unternehmen im Rahmen seiner Leistungen gemäß dem Angebot dem Kunden Empfehlungen aussprechen kann. Die Parteien sind sich darüber einig, daß der Kunde allein für die Befolgung, Nichtbefolgung oder Nutzung derartiger Empfehlungen verantwortlich ist und demgemäß die volle Verantwortung und die alleinige Haftung für die Auslegung, das Verhalten, die Produktion und die Benutzung seiner Ausrüstung, Maschinen, Systeme und Produkte trägt.
    2. Das Unternehmen haftet für die Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, Verletzung gesetzlicher und vertraglicher Nebenpflichten, aus außervertraglicher Haftung und im Falle von Mangelfolgeschäden sowie bei unerlaubter Handlung nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs oder Verrichtungsgehilfen. Bei sonstiger Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen in den vorgenannten Fällen nicht, es sei denn, das Unternehmen hat eine wesentliche vertragliche Pflicht (Kardinalpflicht) verletzt. Soweit die Haftung des Unternehmens ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter und Vertreter des Unternehmens.
    3. Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für Schäden, die infolge Eingriffe Dritter, unsachgemäßer oder vorschriftswidriger Nutzung der Leistungen des Unternehmens entstehen.
    4. In jedem Fall ist eine Haftung des Unternehmens auf 50.000,00 EUR je Schadensfall begrenzt.
    5. Schadensersatzansprüche, die nicht auf unerlaubter Handlung beruhen, verjähren in 6 Monaten.

  13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    1. Die Verträge zwischen dem Unternehmen und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    2. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für beide Parteien, auch im Urkunden-, Scheck- oder Wechselprozeß, Frankfurt am Main vereinbart.

    Stand: 4. Oktober 2001